1. Der 1987 geborene Beschwerdeführer war als Schaler bei der B._____ GmbH tätig, als er am 27. August 2020 einen Unfall erlitt und sich eine Handverletzung zuzog. Am 28. Juni 2021 meldete er sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an (berufliche Integration/Rente). Nach einer versuchten beruflichen Eingliederung, dem Beizug der Akten der Unfallversicherung (Suva) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Verfügung vom 28. Mai 2024 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente.