die Empfehlung zu entnehmen, aktuell vorrangig die medikamentöse Behandlung weiterzuführen und im Verlauf sei allenfalls eine Psychotherapie sinnvoll (VB 8 S. 19). Dr. med. H._____ empfahl einzig den Einsatz heilpädagogischer Massnahmen sowie die Weiterführung von Ergotherapie und Logopädie (VB 8 S. 6). Der behandelnde Psychiater erachtete die medizinischen Massnahmen als unverzichtbar, um den Beschwerdeführer in ein möglichst selbständiges Leben zu führen. Das Wegelassen könne zu schulischem Leistungsabfall und/oder Verstärkung der ADHS-Symptome führen (VB 15 S. 3).