Q._____, vom 22. November 2023 (VB 8 S. 3 ff.) oder im Bericht des behandelnden Psychiaters Dipl. med. I._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, R._____, eine prognostische Beurteilung vorgenommen oder die Behandlungsdauer abgeschätzt werden (VB 15 S. 3). Aus den Berichten geht vielmehr zumindest sinngemäss hervor, dass die Behandlung des Beschwerdeführers unbefristet/längerfristig zu erfolgen hat. So ist dem Bericht der Praxis E._____ die Empfehlung zu entnehmen, aktuell vorrangig die medikamentöse Behandlung weiterzuführen und im Verlauf sei allenfalls eine Psychotherapie sinnvoll (VB 8 S. 19).