Betreffend auditive Wahrnehmung dürften nicht die geringsten Zweifel an einer erheblichen Störung vorliegen. Im Bereich des Zahlen-Nachspre- chens habe der Beschwerdeführer Ergebnisse im auffälligen Bereich erzielt und gemäss logopädischem Bericht vom 7. September 2023 habe er grosse Unsicherheit bei der Benennung von Einzellauten, der schriftlichen Silbensegmentierung und der korrekten Benennung von ähnlich lautenden Buchstaben gezeigt. Es sei denn auch eine Zielsetzung im Verlaufsbericht der Ergotherapie von Dezember 2023 gewesen, die visuelle und auditive Wahrnehmung zu verbessern (Beschwerde S. 9 f.).