3.5. Im Vordergrund des Anerkennungskriteriums "Störungen des Erfassens" stehen ausgewiesene Defizite der visuellen und auditiven Wahrnehmung. Eine Störung des Erfassens besteht bei definierten visuellen oder auditivperzeptiven Teilleistungsstörungen. Zu fordern ist hier eine klar definierte und detaillierte Abklärung mit standardisierten Untersuchungsverfahren. Spezifische Störungen der akustischen Wahrnehmung sind nicht immer einfach von Beeinträchtigungen der Merkfähigkeit zu unterscheiden.