von einer (100%igen) Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Schaler ausging (vgl. VB 53 S. 3). Weshalb der Beschwerdeführer in einer angepassten Tätigkeit in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sein soll, legte Dr. med. C._____, sofern er denn überhaupt von einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch in einer Verweistätigkeit ausging, indes nicht dar.