motorischen Ausfallsphänomen mit einem sensiblen Niveau für Hypalgesie. Entsprechend fehle für die geklagten Beschwerden und Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eine entsprechende organische Grundlage, sodass die in der EFL vom 8. und 9. Februar 2022 festgestellte erhebliche Symptomausweitung die Funktionseinschränkung erkläre und [die EFL] letztlich nicht verwertbar sei. Für eine Symptomausweitung würden ebenfalls Inkonsistenzen, wie eine fluktuierende Störung und eine fehlende medikamentöse Therapie mit antineuropathischer Therapie bei Schmerzspitzen bis VAS 10, sprechen.