In seiner Aktenbeurteilung vom 10. Mai 2022 hielt der Versicherungsmediziner der Suva Dr. med. G._____ fest, neurologisch-versicherungsmedizi- nisch stimme er mit der spezialärztlichen Untersuchung vom 11. November 2021 (vgl. VB 28.10 S. 2 ff.) überein, dass im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen eine traumatische Myelon-Verletzung mit einer neuropathischen Schmerzsymptomatik at Level C3 vorliege bei fehlendem weiteren - 10 -