Der Beschwerdeführer habe ein maladaptives Verhaltensmuster gezeigt. Bei den Belastungstests habe er sich selbst limitiert, bevor eine objektivierbare funktionale Problematik oder das medizinische Limit erreicht worden seien. Es habe sich auch eine deutliche Diskrepanz im Leistungsverhalten an den beiden Testtagen gezeigt. Aufgrund dieser Beobachtungen sei von einer erheblichen Symptomausweitung auszugehen. Dementsprechend sei das Zumutbarkeitsprofil unter vorwiegender Berücksichtigung medizinisch-theoretischer Aspekte und unter angemessener Berücksichtigung der klinischen Befunde und der im Vorfeld der EFL schon erfolgten Diagnostik erstellt worden.