Dass der Unfallversicherer und die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer zu 100 % arbeitsfähig sähen, sei eine deutliche Wertung. Vor dem Hintergrund, dass die Ärzte bei der Evaluation der Funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) vom 21. März 2022 zum Schluss gekommen seien, dass der Beschwerdeführer Mühe habe beim Sitzen, Stehen und Gehen (Schmerzen in Wirbelsäule, Schultern, Unterarmen und Händen, Kribbeln in den Beinen), sei auch die Feststellung des beurteilenden Arztes, wonach eine deutliche Symptomausweitung vorliege, deutlich wertend.