Gewichtsbelastungen körperfern seien bis maximal fünf Kilogramm und körpernah bis maximal zehn Kilogramm zumutbar. Zu vermeiden seien Arbeiten in Zwangshaltung, vornübergebeugt, in überwiegendem Knien, Kriechen oder Hocken sowie Zug- und Druckbelastungen durch Schieben, Stossen oder Ziehen von Lasten. Weiterhin nicht ausführbar seien Arbeiten, die eine Torsionsbelastung auf die Wirbelsäule hervorrufen würden (VB 53 S. 3).