Seit dem 10. Februar 2022 bis aktuell bestehe diesbezüglich eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Hinsichtlich der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sei den Angaben der Suva zu folgen, wonach dem Beschwerdeführer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ganztags zumutbar seien. Diese Tätigkeiten seien im Wechselrhythmus zwischen Stehen, Sitzen und Gehen auszuüben. Nicht möglich seien einseitige Körperhaltung, Arbeiten auf unebenem oder abschüssigem Gelände, Arbeiten auf Leitern, lang andauerndes Hocken und Knien sowie Kriechen. Gewichtsbelastungen körperfern seien bis maximal fünf Kilogramm und körpernah bis maximal zehn Kilogramm zumutbar.