Er führte zudem aus, in der angestammten Tätigkeit als Schaler bestehe seit dem 30. September 2020 dauerhaft eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Arbeitsschwere. In einer angepassten Tätigkeit habe mit Ablauf des Wartejahres per 30. September 2021 bis am 9. Februar 2022 (Evaluation der Funktionellen Leistungsfähigkeit [EFL] vom 8. und 9. Februar 2022) ebenfalls eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Seit dem 10. Februar 2022 bis aktuell bestehe diesbezüglich eine 100%ige Arbeitsfähigkeit.