2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. September 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 19. September 2024 verzichtete diese auf das Einreichen einer Stellungnahme. -3- 2.4. Am 10. März 2025 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 17. Februar 2025 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: