Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. Juni 2024 eine vom 1. September 2021 bis am 31. Mai 2022 befristete ganze Invalidenrente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 5. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 05.06.2024 sei aufzuheben.