im vom Beschwerdeführer (erst) im Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht vom 6. Februar 2025 festhielt, dass der Beschwerdeführer aufgrund des (ausschliesslich) diagnostizierten atypischen Autismus ausserstande sei, eine Toilette zu benützen, und nach wie vor auf Windeln angewiesen sei. Dies erklärte er damit, dass Toiletten bei Kindern mit schwerem Autismus – generell – starke Gefühle von Ekel auslösen könnten, aufgrund von durch den Autismus begründeten Kommunikationsschwierigkeiten das Erlernen des Toilettengangs und das Signalisieren des entsprechenden Bedürfnisses erschwert sein könne, die grosse Veränderung, die der Übergang von Windeln zur