Diese hielt darin hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Geburtsgebrechen und der Inkontinenz fest, dass der Bericht des Spitals F._____, Fachstelle Autismus, vom 13. April 2022 (VB 34) erneut deutlich mache, dass der Beschwerdeführer an einer globalen Entwicklungsstörung leide. Die im besagten Bericht erwähnten Verhaltensweisen und Einschränkungen, wie die nahezu nicht vorhandene Sprache, das Sich-Einschmieren mit Kot oder die Selbst- und Fremdverletzungen, würden am ehesten bei Kindern mit einer globalen Entwicklungsstörung beobachtet.