100 V 41). An die Erfüllung der Voraussetzungen des rechtserheblichen Kausalzusammenhangs sind strenge Anforderungen zu stellen (Urteile des Bundesgerichts 8C_203/2018 vom 9. Oktober 2018 E. 5.2; 8C_494/2010 vom 25. November 2010 E. 3.1). 3. 3.1. Nach Lage der Akten steht fest und ist unbestritten, dass beim Beschwerdeführer das Geburtsgebrechen einer Autismus-Spektrum-Störung (Ziffer 405 GgV-EDI-Anhang) vorliegt (VB 23 S. 2; 24). Zudem geht aus den Akten hervor, dass der Beschwerdeführer, der im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung sieben Jahre und knapp drei Monate alt war, inkontinent ist und deshalb Windeln trägt (VB 61 S. 8; vgl. 48).