2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 1. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung vom 30.05.2024 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer medizinische Massnahmen zu gewähren. Eventualiter sei die Verfügung vom 30.05.2024 aufzuheben und die Sache sei an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-