Am 31. Januar 2022 anerkannte diese nach entsprechenden medizinischen Abklärungen das Vorliegen des Geburtsgebrechens Ziffer 405 (Au- tismus-Spektrum-Störungen) des Anhangs zur Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen (GgV-EDI-Anhang) und erteilte Kostengutsprache für entsprechende medizinische Massnahmen. Zudem sprach sie dem Beschwerdeführer auf dessen entsprechendes Gesuch hin am 3. Mai 2022 eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige aufgrund mittlerer Hilflosigkeit und einen Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsaufwand von mindestens vier Stunden pro Tag zu.