1. 1.1. Der 2017 geborene Beschwerdeführer wurde von seinen Eltern am 2. Juni 2021 unter Angabe einer Autismus-Spektrum-Störung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen für Minderjährige) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Am 31. Januar 2022 anerkannte diese nach entsprechenden medizinischen Abklärungen das Vorliegen des Geburtsgebrechens Ziffer 405 (Au- tismus-Spektrum-Störungen) des Anhangs zur Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen (GgV-EDI-Anhang) und erteilte Kostengutsprache für entsprechende medizinische Massnahmen.