__ empfohlen gegebenenfalls mit der Festlegung eines Arbeitsplatzprofils in angepasster Tätigkeit anhand der objektivierbaren Befunde und nicht der subjektiv geklagten Beschwerden (VB 51.16 S. 2). Im Kurzbericht vom 14. September 2022 der Rehaklinik C._____, in welcher die Beschwerdeführerin einen stationären Aufenthalt vom 11. August bis am 15. September 2022 gemacht hatte, wurde sodann festgehalten, dass eine erhebliche Symptomausweitung beobachtet worden sei.