Bereits damals sei darauf hingewiesen worden, dass die nicht korrekt durchgeführte Arthrodese in ungünstiger Stellung bleibend zu Problemen führen werde (VB 131.8 S. 2). In Anbetracht der vorliegenden Dokumentation sei es selbstredend, dass die seit 2019 dokumentierten und nach wie vor bestehenden Restbeschwerden am rechten Daumen auf den Unfall bzw. die nicht korrekt durchgeführte Versorgung zurückzuführen seien. Das geklagte Ausmass der Beschwerden lasse sich aber selbst durch die inadäquate Versorgung nicht erklären, sondern sei in einer Symptomausweitung begründet.