4.3.7. In seinem Schreiben vom 1. März 2024 hielt Dr. med. F._____ auf die Frage der Suva, ob die geltend gemachten Beschwerden am Finger mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Ereignis vom 8. Oktober 2019 zurückzuführen seien, fest, diese Frage sei schwierig zu beurteilen. Einerseits würden noch Schmerzen im arthrodesierten Daumengrundgelenk bestehen, andererseits sei es zu einer ausgeprägten Schmerzausweitung im Bereich der rechten oberen Extremität mit zusätzlichen Sensibilitäts- -9- störungen gekommen. Eine überlastungsbedingte Tendovaginitis liege mit Sicherheit nicht vor (VB 131.10).