4.3.1. Am 21. August 2023 machte die Beschwerdeführerin bei der Suva einen Rückfall zum Ereignis vom 8. Oktober 2019 geltend und führte aus, sie habe über die Beschwerdegegnerin einen Arbeitsversuch absolviert und versucht, eine angepasste Tätigkeit mit Berücksichtigung eines optimalen Profils auszuführen und sich beruflich neu auszurichten. Leider hätten sich die Hand, der Finger und das Gelenk stark entzündet und sie habe starke Schmerzen. Seit dem 11. August 2023 sei sie wieder zu 100 % arbeitsunfähig (VB 131.57).