__ nicht lege artis erfolgt. Es sei unverständlich, weshalb die Beschwerdegegnerin diese Umstände nicht abgeklärt habe. Es sei im Rahmen einer Expertise abzuklären, unter welchen Beschwerden die Beschwerdeführerin leide und wie sich diese auf die Arbeits- und somit Erwerbsfähigkeit auswirken würden. Im Rahmen dieser Expertise sei auch abzuklären, ob die im Raum stehende Symptomausweitung, wie sie sich mehrfach in den Arztberichten finde, krankheitsbedingt sei und wie sich diese Beschwerden dann allenfalls auf die Arbeitsfähigkeit auswirken würden (vgl. Beschwerde S. 4 f.).