Darin führte dieser aus, seit März 2023 sei keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin dokumentiert. Die ausführliche Beurteilung von Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie für Handchirurgie, vom 7. April 2022 zeige, dass keine pathologischen Befunde vorliegen würden, die gegen eine auch manuelle Arbeit sprechen würden. Theoretisch könnte man bei der Beschwerdeführerin auch von einer funktionellen Einhänderin sprechen. In der Praxis der IV würde dann von einer 70%igen Arbeitsfähigkeit für ein angepasstes Stellenprofil ausgegangen (VB 119 S. 4).