"1. Es sei die Verfügung vom 31.05.2024 aufzuheben 2. Es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen, mindestens eine Rente gestützt auf eine 40 %-ige Erwerbsunfähigkeit, zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.