1.2. Nachdem die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin unter anderem Kostengutsprache für zwei Arbeitsversuche gewährt hatte, machte die Beschwerdeführerin am 25. August 2023 telefonisch eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend. Die Beschwerdegegnerin aktualisierte daraufhin die medizinischen und beruflichen Akten und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 31. Mai 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 31. Mai 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 1. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: