1. 1.1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich aufgrund von unfallbedingten Beschwerden (Unfallereignis vom 8. Oktober 2019) am 31. Juli 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie die Akten der Unfallversicherung (Suva) einholte. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 17. März 2023 eine vom 1. Februar 2021 bis am 31. Januar 2023 befristete ganze Rente zu. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.