Er sei nicht in der Lage, in einem höheren Pensum als einem solchen von 50 % zu arbeiten, sonst werde er krank (VB 68.2 S. 11). Aus den Akten geht zudem hervor, dass er (erst) seit August 2017 über Schwindelattacken klagt (VB 4 S. 16 ff.; 23, 37; 15 S. 1; 66 S. 7; 68.3 S. 11); um das Jahr 2020 sei er ungefähr für ein Jahr symptomfrei gewesen (VB 4 S. 37; 68.3 S. 11). Seit 2017 arbeitet er gemäss seinen Angaben gegenüber den Gutachtern wegen des Schwindels nur noch in einem Teilzeitpensum zwischen 30 und 50 % (VB 68.1 S. 27; 68.3 S. 11). Im Bericht des Kantonsspitals K.