1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. Mai 2024 (VB 91) zu Recht abgewiesen hat. 2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 27. Mai 2024 (VB 91) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das neu- rologisch-psychiatrische Neuroinstitut-Gutachten vom 28. Juni 2023. Darin wurden nachfolgende Diagnosen gestellt (VB 68.1 S. 7): "ICD-10: F45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung im Sinne eines phobischen Schwindels ICD-10: F33.11 Rezidivierend depressive Störung mit aktuell leicht- bis mittelschwerer depressiver Episode