2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. September 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin MLaw Stephanie C. Elms, Rechtsanwältin, Zug, ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: