Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Weiter stellte der Beschwerdeführer den nachfolgenden prozessualen Antrag: "1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihm in der Person der Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.