2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 27.5.2024 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer ab Anspruchsbeginn mindestens eine Rente von 57% einer vollen Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, eine neue medizinische Begutachtung und im Anschluss daran eine Haushaltsabklärung durchzuführen.