1. Der 1982 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 8. Februar 2022 wegen starker Schwindelattacken bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche, persönliche sowie medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer in deren Rahmen auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der Neuroinstitut St. Gallen GmbH, St. Gallen [Neuroinstitut], vom 28. Juni 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. Mai 2024 ab.