Dr. med. C._____ habe intrameniskale Signalalterationen im Bereich des Innenmeniskus beschrieben und keine Indikation für einen operativen Eingriff erkannt. Dr. med. E._____, welcher im Rahmen einer Zweitmeinung durch die Versicherte am 17. März 2022 konsultiert worden sei, habe eine degenerative, wenig symptomatische Innenmeniskusläsion diagnostiziert, und auch er habe keine Indikation für einen Eingriff erkannt (VB 115 S. 3). Dr. med. B._____ kam zum Ergebnis, dass an der bisherigen Beurteilung festgehalten werden könne und der Status quo sine spätestens am 14. September 2022, also einen Tag vor dem ersten arthroskopischen Eingriff, erreicht war (VB 115 S. 4 f.).