des Aussenbandes, also auf der gegenüberliegenden Seite der später nachgewiesenen Innenmeniskusläsion. Das Ereignis sei seitens der behandelnden Ärztin Dr. med. H._____ offenbar als derart banal eingestuft worden, dass sie auf jegliche zusätzliche diagnostische Massnahme verzichtet habe. Dr. med. H._____ habe anlässlich der ärztlichen Erstkonsultation auch keinen akuten Funktionsausfall des Gelenkes dokumentiert. Das Ereignis habe initial keine Arbeitsunfähigkeit nach sich gezogen, und eine solche sei erst ab Februar 2022 attestiert worden.