1. 1.1. Vorab ist auf den Einwand der Beschwerdeführerin einzugehen, wonach ihr die Stellungnahme des beratenden Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie, vom 15. Mai 2024 nicht zugestellt und damit ihr rechtliches Gehör verletzt worden sei (Beschwerde Rz. 12.2.).