2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen, der Einspracheentscheid der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG vom 24. Mai 2024 aufzuheben und der Beschwerdeführerin die Leistungen aus der Unfallversicherung (Taggeld à Fr. 186.74 pro Tag und die anfallenden Kosten der medizinischen Versorgung) über den 13. September 2022 hinaus weiter zu erbringen.