Hinweise auf eine fachärztliche Behandlung der vorgebrachten psychischen Beschwerden liegen hingegen nicht vor. Dr. med. C._____ führte in seinem Bericht zudem keine psychiatrische Diagnose auf und erachtete lediglich die körperliche Belastung als eingeschränkt. Daraus ist zu schliessen, dass der Hausarzt die psychischen Beschwerden im Zusammenhang mit der aufgeführten Medikation als zumindest ohne Auswirkung auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit beurteilte. -7-