3.4. Der Beschwerdeführer bringt hiergegen vor, dass er aufgrund seiner Spasmen seine Tätigkeit als Schuhmacher verloren habe, folglich seine Feinmotorik deutlich eingeschränkt sei und daher entgegen der Schlussfolgerung des RAD die funktionelle Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers aufgrund der Tics wie auch aufgrund des episodenhaft auftretenden Schielens reduziert sei (Beschwerde Rz. 16, 18). Im Bereich der psychiatrischen Befunde werde der Beschwerdeführer entgegen den Ausführungen des RAD behandelt, dies mittels angstlösenden Antidepressiva (Beschwerde Rz. 17).