oder Physiotherapie, seien zwar radiologisch ausgewiesen. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei die körperliche Belastbarkeit bei diesem Zustandsbild aber lediglich auf leichte Tätigkeiten eingeschränkt, die wechselbelastend seien und ohne Zwangshaltung der Wirbelsäule ausgeübt werden könnten. Es ergebe sich kein Hinweis, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Befunde in zeitlicher Hinsicht in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt wäre. Für ein im Jahr 2021 berichtetes, episodenartig auftretendes Schielen habe keine somatische Ursache gefunden werden können.