Es beständen bei längerem Stehen sowie bei fixen Körperhaltungen im Sitzen starke Rückenschmerzen, sodann eine verminderte Belastbarkeit sowie eine Anstrengungsdyspnoe. Die Arbeitsfähigkeit liege bei vier Stunden pro Tag (rein sitzend, mit der Möglichkeit von kurzem Aufstehen [VB 51 S. 6]; VB 54, insbesondere S. 4), wobei gemäss Bericht vom 11. August 2023 – abweichend vom Arztzeugnis des Hausarztes vom 14. März 2023 (VB 51) – dies nur an 3 Halbtagen pro Woche möglich sei (VB 54 S. 4).