Letzteres sei teilweise so ausgeprägt, dass er deswegen seine Wohnung nicht mehr verlassen könne. In diesem Zusammenhang habe der Beschwerdeführer die Notfallstation aufgesucht, wo mit einer medikamentösen Therapie mit Temesta begonnen worden sei, welche er drei Mal pro Woche einnehme. Aufgrund der Befunde und der Anamnese schienen primär psychiatrisch verursachte Beschwerden im Rahmen der Angststörung sehr wahrscheinlich (VB 39 S. 2 f.). Gemäss Telefonnotiz der Eingliederungsberaterin vom 28. März 2023 nehme der Beschwerdeführer weiterhin Antidepressiva ein (VB 52). Im Bericht des Hausarztes Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 11. August 2023 wird als Me-