1.2. Am 5. Oktober 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug (Rente) an. Die Beschwerdegegnerin holte diverse medizinische Berichte ein und stellte diese dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) zur Prüfung zu. Gestützt auf dessen Beurteilung vom 22. August 2023 stellte die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 26. Februar 2024 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht, was sie mit Verfügung vom 5. Juni 2024 bestätigte. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: