1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer ist angelernter Schuhmacher und war zuletzt als selbständiger Kulturanimator/Musiker tätig. Er meldete sich erstmals am 21. Oktober 2008 wegen eines Rückenleidens sowie einer Gelenkschwäche zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin nahm in der Folge verschiedene Abklärungen vor und wies das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 18. März 2009 ab. Auf die Neuanmeldungen vom 13. November 2009 und 29. Oktober 2014 trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügungen vom 9. März 2010 und 2. März 2015 nicht ein.