1. 1.1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 16. Dezember 2016 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin sprach ihm in der Folge nach entsprechenden Abklärungen mit Verfügung vom 18. Dezember 2018 rückwirkend ab dem 1. September 2017 eine auf einem Invaliditätsgrad von 100 % basierende ganze Invalidenrente zu.