6.3. Der Beschwerdeführer arbeitete bisher als Senior Financial Auditor (vgl. den Einsatzvertrag vom 2. März 2022 in VB 97 ff.), Controller (vgl. den befristeten Arbeitsvertrag in VB 80 ff.) und, wie von ihm ausgeführt, auch als Revisor und Finanzexperte (vgl. die Einsprache vom 14. Februar 2024 in VB 37). In diesen Berufen werden in der Regel Festanstellungen vereinbart und es ist nicht üblich, befristete Arbeitsverträge für einzelne Einsätze oder Engagements abzuschliessen. Diese Tätigkeiten haben denn auch keinen produktions- oder projektbezogenen Charakter, welcher typischerweise in häufig wechselnden Anstellungen resultiert.