1.3. Am 11. Mai 2022 ersuchte der Beschwerdeführer um Revision der Rente sowie um Zusprache einer Hilflosenentschädigung und von Pflegebeiträgen. Hinsichtlich der Invalidenrente hielt die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt mit Verfügung vom 17. Juni 2022 an der Invalidenrente von 80 % fest. Sie führte zudem aus, dass sie den Antrag auf eine Hilflosenentschädigung prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückkommen würde. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 5. Dezember 2023 ab.